Produktsicherheitsgesetz in Überarbeitung

Die Europäische Kommission hat Vorschläge zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen der Produktsicherheit erarbeitet. Ziel der Neuregelung soll ein verbesserter Verbraucherschutz sein. In der Pressemittelung heißt es:

Unsichere Produkte sollten gar nicht erst zu den Verbrauchern oder anderen Nutzern gelangen. Damit solche Produkte schnell vom Markt genommen werden können, sollen die Anforderungen an die Identifizierung und die Rückverfolgbarkeit der Produkte verschärft werden.

Rückverfolgung der Produkte
Bisher sind die Bestimmungen zu Marktüberwachung und Produktsicherheit über verschiedene EU-Rechtsakte verteilt. Dieser Umstand führt sowohl zu Überschneidungen wie auch Lücken in den Regelungen. Die Europäische Kommission will mit ihren Vorschlägen, die „Rahmenbedingungen für ein koordiniertes Vorgehen der Behörden bei der Kontrolle und Prüfung von Produkten und der EU-weiten Durchsetzung der Produktsicherheitsvorschriften“ schaffen und „die Bestimmungen für die Identifizierung und Rückverfolgbarkeit von Verbraucherprodukten“ vereinheitlichen. Die Vorgaben bezüglich der Rückverfolgbarkeit von Non-Food-Produkten sind im Gesetztesvorschlag konkreter gefasst als im jetzigen Produktsicherheitsgesetz.

Als nächstes
Neben den Verordnungsvorschlägen hat die Europäische Kommission auch einen mehrjährigen Aktionsplan mit konkreten Aktionen zur Marktüberwachung erarbeitet. Das gesamte Paket liegt nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Beratung vor.
Die Unterlagen zum Gesetzesvorschlag finden Sie hier.

Danke
Den Hinweis auf die Überarbeitung des Produktsicherheitsgesetztes habe ich dem Newsletter von Marcel Schator entnommen.

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